Zwei Rechtssysteme, zwei Kulturen:

Absolventen des binationalen Jurastudiengangs sind auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt

   Eine ideale Vorbereitung auf eine internationale Juristen-Karriere bieten die „Deutsch-Französischen Studienkurse Rechtswissenschaft“. Zwei Rechtssysteme und Kulturen werden an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf (Hauptstadt Nordrhein-Westfalens) und der Université de Cergy-Pointoise (nahe Paris) unter die Lupe genommen. Wie in einem klassischen Jurastudium widmet sich der Studiengang den drei Rechtsgebieten Öffentliches Recht, Zivil- und Strafrecht. Der Studiengang ist so konzipiert, dass die Studierenden nach drei Jahren einen anerkannten Studienabschluss in der Tasche haben: die „Licence mention droit“ in Frankreich und die Zwischenprüfung in Deutschland, darin inbegriffen ein einjähriger Studienaufenthalt an der Partneruniversität im zweiten Studienjahr für die Franzosen und im dritten Studienjahr für die Deutschen.
Studiert wird, abgesehen vom ersten einführenden Studienjahr, im Heimatland in einer deutsch-französischen Gruppe. Studienfahrten innerhalb Deutschlands und Frankreichs stärken nicht nur den Zusammenhalt in der Gruppe, sondern bieten auch einen Einblick in die jeweilige Rechtskultur, die die Studierenden bei Praktika in Gerichten, Verwaltungen, Anwaltskanzleien oder Unternehmen kennenlernen. Nach dem ersten Abschluss stehen den Studierenden viele Wege offen: Berufspraxis, Übergang zum Master in einer verwandten Fachdisziplin wie Internationale Politikwissenschaften oder Europäisches Recht, oder die Fortführung des Studiums in Form eines zweijährigen Masterprogramms des deutsch-französischen Jura-Studiengangs, das auch die in Deutschland übliche klassische Staatsprüfung ermöglicht. 

„Viele werden schon nach dem ersten Abschluss während eines der Praktika abgeworben. Der Bedarf an Menschen mit fundierten juristischen Kenntnissen in mehreren Rechtssystemen ist groß“, berichtet Jürgen Feuerborn, Arbeitsrechtler und Programmbeauftragter an der Heinrich-Heine-Universität. Wer einen Masterabschluss anstrebt, verbringt das erste Jahr in Frankreich, das zweite in Deutschland. Am Ende steht ein Doppeldiplom: in Frankreich der französische Master 2, in Deutschland eine Schwerpunktbereichsprüfung, deren Fokus auf Arbeits- und Sozialrecht liegt. Dieser in beiden Ländern anerkannte Abschluss entspricht  zu 30 Prozent den Inhalten der ersten Staatsprüfung, ein deutsches Spezifikum im Vergleich zur französischen Juristenausbildung.
Studierende des deutsch-französischen Studiengangs können sich per „Freischuss“ für die Staatsprüfung anmelden. Diese traditionelle Regelung aus der deutschen Rechtswissenschaft sieht vor, dass bei kurzer Studienzeit ein „freier Versuch“ erlaubt ist, der ohne Folgen ein zweites Mal wiederholt werden darf. Auch die Studierenden des deutsch-französischen Rechts können die Prüfung wiederholen, wenn sie mit ihrer Leistung nicht zufrieden sind.
Bewerben können sich Studieninteressierte mit Sprachkenntnissen des Partnerlandes nach dem Abitur beziehungsweise Baccalauréat mit Zeugnissen und Motivationsschreiben. Pro Jahrgang werden je 15 deutsche und französische Bewerber aufgenommen.



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